Diskriminiert aber nicht bestraft: R+V erstmal billig davongekommen
In der Vergangenheit bin ich bei dem mir wichtigen Thema Diskriminierung (rechts bin ich mit dem für die Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie zuständigen EU-Kommissar Vladimir Spidla nach meinem Vortrag darüber, warum Grüne Marktwirtschaft diskriminierungsfrei sein muss) bereits auf den Fall Eisele eingegangen, genauer auf die Diskriminierung der R+V Versicherung gegen die türkischstämmige gut integrierte Sule Eisele Gaffaroglu, die nach der Geburt direkt wieder arbeiten wollte, aber feststellte dass man ihr ihren Arbeitsplatz ebenso wie ihre Arbeitsmöglichkeiten (Zugang zu den Firmendaten per Computer) weggenommen hatte, ihr so drastisch nahelegend sie solle doch ihr Muttersein ausleben und den Job dem Mann überlassen, dem man ihn gegeben hatte und den sie hatte einarbeiten dürfen. Sule Eisele hatte wegen Geschlechterdiskriminierung geklagt und ihr Anwalt, Professor Alenfelder von der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, hatte nach AGG und EU-Richtlinie eine Klage auf Schadensersatz und Entschädigung in für den Verursacher schmerzhafter Höhe - 500.000 Euro - eingereicht.
Nun ist das Urteil in erster Instanz gesprochen und auch wenn es für die R+V an ihrem Stammsitz Wiesbaden ein Heimspiel war so steht doch dreierlei fest:
1) Sule Eisele ihren Arbeitsplatz zu nehmen und einem anderen zu geben war Unrecht von der R+V, der Arbeitsplatz steht Sule Eisele zu.
2) Die R+V Versicherung hat Diskriminierung betrieben, das ist jetzt gerichtsnotorisch und während die R+V von einer ‘Benachteiligung’ statt von ‘Diskriminierung’ redet, wäre sie wohl doch bereit, das Urteil anzunehmen.
3) Dass dieses Urteil im Strafmass mit 3 Monatsgehältern lächerlich gering ist, führt dazu dass genau einsichtig wird, welche Kräfte hier für die Diskriminierung streiten, wenn etwa die R+V sich jetzt als Sieger sieht, auch wenn sie verurteilt wurde wegen Diskriminierung.
Die erste Instanz ist aber keineswegs die letzte, sondern nur das Letzte, und so wird Klaus-Michael Alenfelder, als ausgewiesener Experte zum Thema, dieses Thema und auch diese Klage bis zur europäischen Ebene weiter treiben. Ich als Grüner Europapolitiker werde meinerseits, zusammen mit Freunden vom European Anti-Discrimination Council EAC, diesen Fall weiter verfolgen und gerne auch politische Schützenhilfe leisten - in der Hoffnung dass ich damit nicht der einzige bleibe und von Partei- und Fraktionsspitze sich auch jemand des Falles annimmt.
Weitere Stimmen zum Thema:
* mari*us: [AGG] Eine zahnlose Tigerin kann nicht beißen. Der Fall Sule Eisele.
Am 28.Januar diesen Jahres, schrieb ich den Artikel “Alles! Nur nicht Mutter werden!“. Meine Quintessenz war damals:
Solange Kinder nicht in der Mittagspause entbunden werden können, wird es ohne Mutterschutz und Elternzeit (die Sule Eisele übrigens nicht beantragt hat) mit dem Kinderkriegen wohl nichts.
* Mädchenmannschaft: Die ganz billige Tour.
Das Urteil ist wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Frauen (und auch Väter, die Vergleichbares erlebt haben), die ihre Hoffnungen auf diesen Präzedenzfall gelegt haben. In Deutschland wird noch nicht so selbstverständlich geklagt wie zum Beispiel in den USA, deswegen war der Schritt Sule Eiseles umso mutiger. Viele Frauen, denen Ähnliches oder Gleiches passiert, wissen zwar, dass sie eigentlich vor Gericht ziehen können, tun es aber meist nicht, weil eben die Rechtspraxis in Deutschland so ist, dass sich vor Gericht nur der jeweilige Arbeitsplatz und drei Monatsgehälter einklagen lassen. Aber wer, bitteschön, möchte an einem Schreibtisch sitzen, der demjenigen gehört, gegen den man geklagt hat?
* Mehr Demokratie: Versicherung kommt billig davon! (basierend auf FR-Bericht)
Eisele-Gaffaroglu blieb nach dem Urteil kämpferisch: “Ich habe damit gerechnet, aber ich mache weiter. Dieser Prozess ist noch nicht zu Ende.” Es erstaune sie, wie ein Milliardenunternehmen “durch 10.000 Euro von Diskriminierung abgeschreckt” werden solle. Ihr Anwalt, der AGG-Fachmann Alenfelder, sagte, das Gericht habe die Geschlechter-Benachteiligung bestätigt. Damit liege klar Diskriminierung vor. Das streitet die R+V ab. Die Klägerin will Berufung einlegen.
sueddeutsche.de: AGG-Prozeß: Billige Diskriminierung
Der Fall gilt als Pilotverfahren für Klagen nach dem seit gut zwei Jahren geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses sieht erstmals abschreckende Schadensersatz-Summen für Ungleichbehandlung, etwa wegen des Geschlechts oder der Herkunft, vor. Was das konkret heißt, sollte nun das Arbeitsgericht Wiesbaden klären.

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Samstag, 27. Dezember 2008 um 13:06 - @545
[…] Grüner sieht ROT! anders als Henning Schürig scheint der GRÜNE Wolfgang G. Wettach ein Herz für Opfer von Mobbing und Diskriminierung zu haben. Bitter ist nur der Beigeschmack das […]
Samstag, 27. Dezember 2008 um 16:16 - @677
Gemeinsam gegen Mobbing-mach mit!…
Deutschlands bekannteste Aktion gegen Mobbing am Arbeitsplatz !
……
Samstag, 27. Dezember 2008 um 17:11 - @716
Hallo Herr Wolfgang G. Wettach,
echt toll Ihr Engagement gegen Diskriminierung, nur wo sind denn die “GRÜNEN” und Ihr Enagement, sehr geehrter Herr Wolfgang G. Wettach, wenn es um Mobbing am Arbeitsplatz geht?
Jeder achte Beschäftigte leidet unter Mobbing
Vorenthalten von Information und bewusstes Schlechtmachen sind die häufigsten Formen
Nach einer Studie des IFAK Instituts wurden 13 Prozent der Beschäftigten bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber schon einmal gemobbt. Mobbingopfern fällt der tägliche Gang zur Arbeit deutlich schwerer; die Gesundheit leidet. Sie haben fast doppelt so viele Fehltage wie nicht von Mobbing Betroffene (12,2 zu 6,5 Tage pro Jahr). Dies ergab eine bevölkerungsrepräsentative Befragung im Frühjahr 2008 unter 2.000 Erwerbstätigen ab 18 Jahren in Deutschland.
13 Prozent der Befragten (2007: 12 Prozent) wurden bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber schon einmal gemobbt. Besonders die ab 50-Jährigen haben Erfahrung mit Mobbing (20 Prozent; 2007: 16 Prozent). Geschlechtsspezifische Unterschiede gibt es nicht; auch spielt die berufliche Stellung der Beschäftigten keine Rolle.
Hier ein Zitat von Ihren Kollegen Henning Schürig: “Was machen wir denn heute? Mobbing? Ich streich den Punkt Mobbing mal weg. Erledigt.” Zitat Ende.
Ja, wenn es mal so einfach wäre - wegstreichen…Mobbing ein Tabu-Thema bei den GRÜNEN? Es schaut so aus!
MfG
Klaus-Dieter May
Samstag, 27. Dezember 2008 um 18:19 - @763
[…] Wolfgang G. Wettach (GRÜNE) auch gegen Mobbing? Hallo Herr Wolfgang G. Wettach,, […]
Montag, 29. Dezember 2008 um 13:27 - @561
[…] Hallo Herr Wolfgang G. Wettach,, […]
Mittwoch, 31. Dezember 2008 um 05:23 - @224
Mein Engagement gegen Mobbing findet zum Beispiel ganz konkret zum Bereich Schule statt, wo es, neben dem Arbeitsplatz, das zweite wichtige Feld findet. Als Leiter des Runden Tischs Gewaltprävention (RTG) in Tübingen sitze ich mit ExpertInnen der Polizei, der Sozialarbeit, VertrauenslehrerInnen, ElternvertreterInnen und Aktiven der Jungen- und Mädchenarbeit an einem Tisch um allfällige Probleme mit Mobbing anzusprechen und gemeinsame Strategien dagegen zu erarbeiten, Programme dagegen anzusetzen, was durch dieses Netzwerk dann auch dort geschieht wo es nötig ist.
Zu Mobbing am Arbeitsplatz sage ich dann gerne nochmal ausführlicher etwas, auch auf Ihre Einladung hin beim mobbing-web. Einstweilen verweise ich auf meinen Vortrag “Grüne Marktwirtschaft ist Diskriminierungsfrei” beim 3.Deutschen Antidiskriminierungstag in Bonn, wobei ich auch auf die Schäden durch Mobbing am Arbeitsplatz eingegangen bin.
Was Diskriminierung angeht setzt sich der oben erwähnte Grüne Henning Schürig übrigens auch ein, zum Beispiel erst jüngst gegen die Diskriminierung Homosexueller weltweit durch den deutschen Papst.
Der oben erwähnte
Mittwoch, 1. April 2009 um 23:09 - @923
Sehr geehrter Herr Wettach,
in der Tat ein gutes und lohnendes Engagement. Wenn Sie im Bereich “akademischer junger Mütter”, dort speziell bei Juristinnen suchen, werden Sie sehr schnell fündig, wie arbeitsrechtliche und Arbeitsschutzrechtliche Richtlinien diskret umgangen und die (werdenden) Mütter dramatisch in die Ecke gestellt werden. Druckmittel ist unter anderen der auslaufende Kinderschutz. Völlig unverständlich wird es, wenn eine Baden-Württembergische Ministerin coram publicum -vor dem Hintergrund zu langer Schulzeiten und Studiendauern-verlangt, dass Studentinnen deutlich mehr Kinder bekommen sollen und daher die Betreuungsangebote an den Unis verbessert werden müssen. Immerhin wird das Problem für werdende Mütter mit akademischer Ausbildung dann vorverlagert: Sie bekommen in bestimmten Berufszweigen gar keinen Arbeitsplatz mehr. Es ist allerdings schade, dass man offensichtlich geographisch südosteuropäischen Migrationshintergrund haben muss, damit deutsche Politiker sich ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen. Ich kenne mehrere deutschstämmige Juristinnen, die ein ähnliches Schicksal ereilt hat und es niemanden kümmert.
Mittwoch, 18. November 2009 um 16:07 - @671
Sehr geehrter Herr Wettach,
gibt es eigentlich Neuigkeiten über den Fall Sule Eisele gegen R+V? Ich bin nämlich jetzt erst durch einen alten Zeitungsartikel der Süddeutschen darauf gestoßen und mich würde sehr interessieren, wie es weitergegangen ist nach dem Urteil in der ersten Instanz. Nachdem mittlerweile ein ganzes Jahr vergangen ist, müsste es doch eigentlich neue Ergebnisse geben.
Ich bewundere Frau Eisele für ihren Mut, denn der Preis für diesen Präzedenzfall mit ungewissem Ausgang ist für sie hoch und lässt wohl viele Frauen, die Ähnliches erlebt haben, davor zurückschrecken ihre Rechte einzuklagen. Wenn aber keine/r das Antidiskriminierungsrecht in Anspruch nimmt, wie soll sich dann jemals etwas ändern?